ESS Umzugs-Service
Kalkreiße 20
99085 Erfurt
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Hier haben wir für Sie einen kleinen Umzugsratgeber zusammengestellt.
Durch die nachfolgenden Links können Sie auch direkt zu die einzelnen Themen-Abschnitte gelangen.

  • SO FRÜH WIE MÖGLICH
  • Alte Wohnung:
  • Alter Mietvertrag
    Kündigen Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht, sonst zahlen Sie möglicherweise doppelt Miete. Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen; denn mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate. Ausnahmen kann es bei alten Mietverträgen geben. Es empfiehlt sich grundsätzlich, bei den örtlichen Mietervereinen Auskunft einzuholen (bundesweit zentrale Rufnummer 01805/835 835 oder online www.mieterbund.de). Letzter Kündigungstermin ist jeweils der dritte Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Für die Vermieter gelten nach wie vor die nach Mietdauer gestaffelten Kündigungsfristen.

  • Kaution
    Falls Sie beim Einzug eine Mietkaution gezahlt haben, sollten Sie mit Ihrem Vermieter die Rückzahlung regeln. Die Kaution muss Ihr Vermieter nach Mietende mit Zins- und Zinseszins zurückzahlen. Hat Ihr Vermieter kein Geld mehr zu bekommen oder stehen seine Ansprüche schon fest, muss er sofort abrechnen. Ansonsten hat er eine Überlegungsfrist, die unter Umständen bis zu 6 Monaten betragen kann.

  • Renovierung / Schönheitsreparaturen
    Gemäß Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Per Mietvertrag werden diese Renovierungs pflichten jedoch meist auf den Mieter abgewälzt. Schönheitsreparaturen sind nur dann Ihre Sache, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Diese umfassen das Streichen oder Tapezieren von Wänden, Decken, Böden, Heizkörpern einschließlich Heizrohren, Innentüren, sowie Fenstern und Außentüren von innen. Dagegen gehören Abnutzungen am Teppichboden, Abschleifen und Neuversiegeln von Parkettboden, Abnutzungserscheinungen der Badewanne, Installationsarbeiten oder Maurerarbeiten nicht zu Ihren Aufgaben. Schönheitsreparaturen sind in der Regel bei Wohnräumen alle fünf bis sechs Jahre, bei Bad und Küche meist eher (alle zwei bis drei Jahre) fällig. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Arbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auszug aus einer Wohnung bedeutet also nicht unbedingt „Komplettrenovierung“. Auch hier empfiehlt es sich, erst einmal mit dem Vermieter zu sprechen.

  • Verkauf / Übergabe
    Beim Auszug aus der Wohnung (und auch beim Einzug in die neue) empfiehlt sich eine Wohnungsbegehung mit dem Vermieter. Im Übergabeprotokoll werden dabei Zählerstände, Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel eingetragen. Spätere Streitigkeiten können so leicht vermieden werden. Sprechen Sie mit Ihren Vermieter oder Nachmieter über den Verkauf von fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküche, Einbauschränke, Gardinenleisten, Teppichböden, Antennen, indirekte Beleuchtung usw. Vielleicht übernimmt er die Gegenstände zu einem angemessenen Preis.

  • Umzugsurlaub
    Beantragen Sie rechtzeitig Ihren Umzugsurlaub. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Ihnen Sonderurlaub für den Umzug zusteht.

  • Die Schlüsselfrage
    Der Mieter ist verpflichtet, beim Auszug alle Schlüssel, die er zu Beginn des Mietverhältnisses oder während der Mietzeit erhalten hat, zurück zu geben. Dazu zählen Wohnungs- und Haustürschlüssel, Schlüssel für Briefkasten, Keller, Garage sowie zusätzlich angefertigte Schlüssel. Die Schlüssel müssen dem Vermieter oder Verwalter persönlich übergeben werden.
    Eine schriftliche Empfangsbestätigung im Übergabeprotokoll vermeidet nachträgliche Diskussionen.

  • Sperrmüll, Entsorgung von Sondermüll
    Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung nach dem nächsten Abholtermin. Entrümpeln Sie Speicher, Keller und Garage. Sicher werden Sie eine Menge Sachen finden, die nicht in die neue Wohnung mitgenommen werden sollen. Ausmisten spart Transportkosten.

  • Einlagerung
    Sollten Sie mit Ihrem Mobiliar nicht komplett umziehen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihr Umzugsgut bei uns einzulagern.

  • Neue Wohnung:
  • Neuer Mietvertrag
    Bevor Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie Ihn sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf Klauseln, bei denen es um Geld geht: z.B. bei Vereinbarung über Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Kaution oder Nebenkosten. Vorsicht bei Staffelmieten! Achten Sie bei befristeten Mietverträgen auf eine Ersatzmieterklausel.

  • Kaution
    Kaution: investierte Sicherheit!! Eine Mietkaution oder Mietsicherheit muss der Mieter nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. In der Praxis dürfte es schwer werden, ohne Kautionsleistung an eine Wohnung zu bekommen. Die Kaution schützt den Vermieter davor, dass er am Ende eines Mietverhältnisses auf offenen Forderungen an den bisherigen Mieter sitzen bleibt. Eine Mietkaution für Wohnraum darf die dreifache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen. Als Basis gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird (das ist meist der Beginn des Mietverhältnisses). Steigt die Miete später, kann der Vermieter nicht noch weitere Kautionszahlungen nachfordern. Meist ist die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses mit der ersten Monatsmiete fällig, oder es wird vereinbart, die Kaution in drei gleich hohen Raten zu zahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto, oder noch besser, auf einem Sparbuch anzulegen. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Sie können mit Ihrem Vermieter auch vereinbaren, dass die Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft erbracht wird. Erkundigen Sie sich bei Ihren Mieterverein nach der sichersten Anlageform.

  • Protokoll
    Halten Sie auch beim Einzug in Ihre neue Wohnung den Zustand schriftlich fest. Fertigen Sie im Zweifel Fotos an oder besser, erstellen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll.

  • Verkauf / Übergabe
    Beim Auszug aus der Wohnung (und auch beim Einzug in die neue) empfiehlt sich eine Wohnungsbegehung mit dem Vermieter. Im Übergabeprotokoll werden dabei Zählerstände, Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel eingetragen. Spätere Streitigkeiten können so leicht vermieden werden. Sprechen Sie mit Ihren Vermieter oder Nachmieter über den Verkauf von fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküche, Einbauschränke, Gardinenleisten, Teppichböden, Antennen, indirekte Beleuchtung usw. Vielleicht können Sie die Gegenstände zu einem angemessenen Preis übernehmen.

  • Renovierung / Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind nur dann Ihre Sache, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln im Mietvertrag, nach denen Sie beim Ein- und Auszug oder unabhängig von der Wohndauer renovieren müssen.

  • Maklergebühren
    Falls Sie Ihre neue Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf er nur dann Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen hat und er Ihnen wirklich zu einem Mietvertrag verholfen hat. Ist er selbst Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder Mieter der Wohnung, oder handelt es sich um eine Sozialwohnung, steht ihm keine Provision zu. Nach dem Gesetz darf die Maklerprovision höchstens 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. betragen.


  • 3 WOCHEN VOR DEM UMZUG
  • Adressänderungen/ Kündigungen

    Einwohnermeldeamt    
    Banken - Bank-Konten direkt bei Ihrer Bank/Sparkasse
    - Postscheckkonto/ Postgiro
    - Einzugsermächtigungen ändern/widerrufen
    Deutsche Bank - Post-Nachsendeauftrag (in allen Postfilialen)
    - Post-Renten Service
    Deutsche Telekom - Telefonanschluss 0800 33 01000 anrufen oder im   T-Punkt
    Kabelgesellschaften - Kabelanschluss- regionale Hotline- Rufnummern über die Auskunft erfragen
    Stadtwerke - Wasser,
    - Strom,
    - Gas,
    - Fernwärme
    Termin für Ablesetag vereinbaren
    Kündigungen - Vereins- Mitgliedschaften
    - Theaterabonnements
    - Zeitungen- und Zeitschriftenabonnements

  • Weitere Adressänderungen
    Vergessen Sie nicht...
    Verwandte, Freunde, Geschäftspartner, Finanzamt, Bausparkasse, GEZ, Rundfunk, Fernsehen, Schule, Kindergarten, Bücherclubs, Kirche, Arbeitsamt: Kindergeld, und Bafög, Versicherungen, Wartungsverträge
    ...zu informieren.

  • Müllcontainer
    Bestellen Sie einen Müllcontainer, weil bei Ihrem Umzug mehr Müll als üblich anfällt. Sie wollten doch entrümpeln!

  • Garten
    Falls ein Garten oder Vorgarten zu Ihrer Wohnung gehört, den Sie pflegen müssen, wird es Zeit, ihn in Ordnung zu bringen.

  • Pass
    Prüfen Sie, ob Ihr alter Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist. Die Verlängerung des Reisepasses geht am alten Wohnort in der Regel schneller.


  • 1 WOCHE VOR DEM UMZUG
  • Kisten packen
    Der Umzug trägt sich leichter, wenn Sie auf Bananenkisten verzichten und zu professionelle Umzugskartons greifen. Sie stapeln sich einheitlich im LKW und nach getaner Arbeit, machen sie sich auseinandergeklappt schmal im Keller. Ihr Wiederverkaufswert ist recht hoch. Der Karton sollte nicht mehr als 20 Kilo schwer sein. Sonst wird er untragbar. Beachten Sie das Gewicht von Büchern ! Packen Sie nur halbvoll mit Büchern (senkrecht stellen !) und füllen Sie mit leichten Sachen auf. Den Platz vor den Grifflöchern frei lassen. Sonst finden die Finger keinen Halt zum Greifen. Spitze und scharfe Gegenstände in Packpapier einschlagen und weit weg von den Grifflöchern lagern. Verletzungsgefahr ! Beschriften Sie die Kartons nach Zimmern. Angaben zum Inhalt auf den Kartons festhalten. Auf Inhalte mit Glas und Porzellan besonders hinweisen ("Vorsicht zerbrechlich")

  • Radio und Fernsehen
    Wahrscheinlich hören und sehen Sie nicht „schwarz“; denn Sie wissen, dass das strafbar ist. Teilen Sie bitte Ihre neue Anschrift auch der GEZ mit. Änderungsvordrucke gibt es bei allen Sparkassen.

  • Babysitter
    Falls Sie Kleinkinder haben, sollten Sie sich einen Babysitter besorgen. Größere Kinder können Sie ruhig in den Umzug mit einbeziehen.

  • Handwerker
    Lassen Sie sich zu Ihrer Sicherheit den Termin für Renovierungsarbeiten und für die Demontage Ihrer Haushaltsmaschinen etc. Bestätigen.

  • Gardinen/ Teppiche
    Jetzt ist es Zeit, Ihre Gardinen und Teppiche zu waschen oder reinigen zu lassen. Prüfen Sie, ob Sie Gardinen oder Teppiche für Ihre neue Wohnung ändern lassen müssen.

  • Umzugs-Termin
    Es ist Zeit, Ihren Nachbarn den genauen Umzugstermin bekannt zu geben, damit sie von der Unruhe am Umzugstag nicht überrascht werden. Ihren Hausmeister sollten Sie ebenfalls informieren, damit er die Treppenhaus- und Fahrstuhlbenutzung sicherstellt.

  • Abdeckpapier
    Damit während des Umzuges Ihre empfindlichen Böden nicht leiden, sollten Sie sich Abdeckpapier besorgen.

  • Müllsäcke
    Bei jedem Umzug fällt zusätzlicher Müll an. Kaufen Sie deshalb ausreichend Müllsäcke für Umzugstag.


  • 1- 2 TAGE VOR DEM UMZUG
  • Reinigungsmittel
    Normalerweise ist die alte Wohnung grundgereinigt zu übergeben. Stellen Sie daher das nötige Reinigungsmaterial bereit. Je nach Wohnungsausstattung Staubsauger mit Ersatzbeutel, Eimer, Wischer, Putzlappen, Putzmittel, Besen, Handfeger und Schaufel, Handschuhe etc.

  • Wertgegenstände
    Sämtliche Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Wertpapiere, Schecks, Urkunden usw. gesondert und persönlich verpacken und selbst befördern. Wir - Ihr Möbelspediteur - geben Ihnen gerne zusätzliche Ratschläge.

  • Beleuchtungskörper vorbereiten
    Von sämtlichen Beleuchtungskörpern sollten Glaskuppeln, Glühbirnen und Lampenschirme entfernt und separat in Umzugskartons verpackt werden.

  • Kühlgeräte abtauen
    Tauen Sie Ihr Kühlfach im Kühlschrank und Tiefkühltruhe ab.

  • Pflanzen
    Damit Ihre Pflanzen die Reise gut überstehen, sollten Sie noch einmal ausgiebig gießen und die größeren Pflanzen mit einem Stützgestell versehen. Vorsicht im Winter: Pflanzen am Umzugstag nicht gießen und vor Frost schützen.

  • Persönlicher Bedarf
    Packen Sie einen Koffer mit Ihrem persönlichen Bedarf. Er sollte alles enthalten, was Sie am Umzugstag benötigen: Babybedarf, Verpflegung und Getränke, Waschzeug, Wechselwäsche, Hausapotheke, Tiernahrung etc.

  • Werkzeug
    Auch wenn wir -Ihr Möbelspediteur- das erforderliche Werkzeug dabei haben, sollten Sie für sich einen kleinen Werkzeugkoffer bereitstellen. Zange, Schraubenzieher und Hammer sind beim Umzug unverzichtbare Hilfsmittel.

  • Fahrzeug
    Wenn Sie in Eigenregie umziehen, sollten Sie am Vorabend des Umzugs den vorbestellten Lkw abholen.

  • Parkplatz
    Wenn nur irgend möglich, sollten Sie einen Parkplatz vor dem Haus reservieren, damit der Lkw schnell und reibungslos beladen werden kann. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung erhalten Sie mit unserer Hilfe.

  • Verpflegung
    Sie und/ oder Ihre Helfer werden am Umzugstag nicht ohne Unterbrechung arbeiten wollen- und können. Denken Sie bereits jetzt an eine körperliche Stärkung. Sorgen Sie für ausreichend Getränke, Becher, Geschirr und Servietten. Da Sie beim Umzug evtl. wegen der Demontage der Küche nicht abspülen können, darf es für den Umzug auch Einweggeschirr sein. Beachten Sie auch die Witterung. Im Hochsommer werden kalte Getränke dankbare Abnehmer finden. Ist es dagegen kalt, werden Ihre Helfer auch für warme Getränke, wie Kaffee und Tee, dankbar sein. Eine Kaffeemaschine lässt sich noch gut am Schluss im Privat-Pkw verstauen.


  • AM UMZUGSTAG
  • Umzug durch eine Spedition
    So sieht ein Umzugsablauf mit einem professionellen Umzugsunternehmen aus: Wenn die Umzugsmannschaft vor Ort ist, wird der Kolonnenführer einen Rundgang durch die Wohnung machen. Beantworten Sie alle seine Fragen, denn er bestimmt dabei die Ladefolge.
    Packregel:
    Was zuerst eingeladen wird, kommt als letztes in die neue Wohnung. Sehen Sie sich gemeinsam das Treppenhaus und die Türrahmen an und notieren Sie evtl. Schäden. Wenn Sie empfindliche Bodenbeläge haben, sollten Sie sie mit Wellpappe oder Abdeckplane abdecken. Nach der Besichtigung geht es richtig los. Die Arbeiter verteilen sich gleichmäßig auf Ihre Wohnräume und fangen an zu packen bzw. mit den Möbelabbau. Haben Sie das bereits erledigt, beginnt die Truppe mit dem Einladen.
    Nachdem die Wohnung leer geräumt ist, machen Sie noch einmal einen Rundgang. Sind irgendwelche Schäden im Treppenhaus oder sonst wo, halten Sie alles in einem Protokoll fest.
    Am neuen Wohnort angekommen sollten Sie wiederum gemeinsam das Treppenhaus inspizieren und evtl. Schäden notieren. Wenn Sie empfindliche Bodenbeläge haben, sollten Sie sie mit Wellpappe oder Abdeckplane abdecken. In der neuen Wohnung sollten Sie entsprechenden Informationen geben, was wohin kommt oder fertigen Sie einen Möbelstellplan an. Nach dem Einräumen checken Sie noch einmal sorgfältig das Treppenhaus.
    Prüfen Sie, ob alles angekommen und ausgeladen ist. Halten Sie alle Mängel und Beschädigungen am sogenannten Arbeitsschein fest und lassen sich diese vom leitenden Kolonnenführer bestätigen.
    Zum Abschluss vergleichen Sie die aufgeschriebenen Arbeitszeiten auf dem Arbeitsschein.
    Kühlgeräte nach dem Transport sicherheitshalber 24 Stunden ruhen lassen.

  • Umzug in Eigenregie
    LKW beim Vermieter abholen.
    LKW mit Bremskeilen sichern sowie die Handbremse anziehen.
    Packregel:
    Was zuerst eingeladen wird, kommt als letztes in die neue Wohnung. Wenn Sie empfindliche Bodenbeläge haben, sollten Sie sie mit Wellpappe oder Abdeckplane abdecken.
    Personalaufteilung: Ein Mann nimmt die Ladung an und belädt den LKW. Derselbe sollte den LKW auch wieder entladen.
    Zuerst die Kartons bis zum LKW-Himmel stapeln. Lücken oben und seitlich füllen, je nach Größe mit Säcke, Bügelbrett und Teppiche usw. So wird Reihe für Reihe eine Kartonmauer gebaut. Kartons und Lückenfüller auf Standfestigkeit prüfen. Sind die Spielräume zu groß, die Teile festgurten. Schrankteile Front auf Front bzw. Rücken an Rücken stellen und festgurten. Einzelne Schrankteile in Decken Hüllen und zusammen mit Gurte sichern, an die seitlichen Außenwände lehnen.


  • Reinigung
    Wenn die Wohnung leer ist, reinigen Sie Ihre alte Wohnung mit den bereitgestellten Putzmitteln.

  • Übergabe
    Gehen Sie mit Ihrem Vermieter die leere Wohnung durch und sprechen Sie alle Renovierungspunkte an, die erledigt sind oder von Handwerkern noch erledigt werden müssen. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll mit Durchschlag an, das Ihr Vermieter unterschreiben muss.

  • Wichtig
    - Gas- und Wasserhähne sowie Fenster schließen
    - Briefkasten leeren
    - Namensschilder von Türen, Klingel und Briefkasten abmontieren


  • ANKUNFT IN DER NEUEN WOHNUNG
  • Begehung
    Prüfen Sie die neue Wohnung vor dem Einzug auf Herz und Nieren, machen Sie Fotos von eventuellen Schwachstellen und notieren Sie diese im Übergabeprotokoll.

  • Zählerstand
    Im Beisein des Vermieters alle Zählerstände von Strom, Gas, Wasser ablesen und von ihm bestätigen lassen.

  • Aller Anfang ist schwer
    Wenn sie mit uns -Ihrem Möbelspediteur- umziehen, haben Sie gut lachen, denn unsere geübten Möbelpacker bringen mit dem notwendigen Hilfsmitteln selbst die schwersten Möbel sicher an ihren neuen Platz.

  • Übergabeprotokoll
    Wenn Sie mit uns -Ihrem Möbelspediteur- umgezogen sind, machen Sie mit unserem Kolonnenführer einen Rundgang durch die eingeräumte Wohnung. Sollte trotz aller Vorsicht ein Möbelstück Schaden erlitten haben, vermerken Sie dies im Übergabeprotokoll. So können wir den Schaden rechtzeitig und in vereinbartem Umfangausgleichen.


  • NACH DEM EINZUG
  • Einwohnermeldeamt
    Innerhalb von 2 Wochen müssen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen. Wichtig: Abmeldeformular der alten Wohnung und Personalausweis mitnehmen.

  • Kfz-Zulassungsstelle
    Wenn Sie Eigentümer eines Autos sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dazu notwendig: Fahrzeugschein, ASU- und TÜV-Bescheinigung, Kfz-Versicherungsschein.

  • Stadtwerke
    - Wasser
    - Strom
    - Gas
    - Fernwärme
    ( Zählerstand durchgeben)